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E-Rechnung seit 2025: Mehr Digitalisierung

Seit dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Rechnungen von anderen Unternehmen (B2B) elektronisch empfangen zu können.
Das betrifft sowohl große Konzerne, als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Was das für Kunden und Partner von eisq bedeutet, lesen Sie gleich unter dieser kurzen Erklärung.

Was ist eine E-Rechung überhaupt?

Wie der Name schon sagt, ist die E-Rechnung eine Rechnung, die nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern rein elektronisch übermittelt wird.

Die Vorteile dabei lauten:

  • Sie ist strukturiert, maschienenlesbar und
  • kann somit direkt ins Rechnungssystem eingespeist
  • und verarbeitet werden.

Kein manuelles Abtippen, keine Fehlerquellen - einfach effizienter.

  • Umweltfreundlich: Weniger Papierverbrauch bedeutet weniger Umweltbelastung.
  • Kosteneffizient: Automatisierung spart Zeit und Geld.
  • Sicher: Durch Verschlüsselung sind E-Rechnungen gut geschützt.
  • Zukunftssicher: Die E-Rechnung ist ein wichtiger Baustein für die digitale Transformation von Unternehmen.

eisq ist natürlich von Anfang an dabei.


Haben Sie das Gefühl, Ihr Unternehemen braucht Hilfe bei der digitalen Transformation?
Gleich Gesprächstermin vereinbaren und gut ins neue Jahr starten.

Was bedeutet das für unsere Kund:innen?

Für unsere Kund:innen ändert sich fast nichts.

Wir richteten einen neue E-Mail-Adresse für alle unsere Rechungen ein.

Das bedeutet für Sie:

Ab Januar 2025 versenden wir alle Rechnungen von der E-Mail-Adresse:
invoices@eisq.eu

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Mails von dieser Adresse empfangen können.

Falls Sie ebenfalls ein gesondertes Postfach nutzen, teilen Sie uns das bitte via E-Mail an service@eisq.eu mit. 

Mehr ist für Sie als Kund:in nicht tun. Super, das war's auch schon!

Und für unsere Partner:innen?

Wir freuen uns, dass sich auch für unsere Partner, wie wir Lieferant:innen nennen, nicht viel ändert.

Bitte schicken Sie ab sofort alle Rechungen an unser neues Rechnungspostfach: 

invocies@eisq.eu.

Tipp:

Hinterlegen Sie die E-Mail gleich in Ihrem Adressbuch.

Mehr gibt es nicht zu tun!

Gut zu wissen:
Wir akzeptieren, neben der neuen E-Rechnung auch weiterhin Papierrechnungen im PDF-Format.

Unser Service für Sie!
Bitte vergewissern Sie sich, dass Rechungen im PDF-Format auch an unser neues Postfach gesendet werden.
Vielen Dank.

Zeit für eine kleine Erheiterung?

Hier gibt's was zum Schmunzeln

"Mein Arzt hat mich schon dreimal wegen der Rechnung gemahnt."

"Mach ihn doch mal auf seine Schweigepflicht aufmerksam!"


Vor der Himmelstür steht ein Handwerker und fragt Petrus: "Warum musste ich so früh sterben? Ich bin doch erst 37!"

Petrus schaut in seinem Buch nach und sagt: "Nach den Stunden, die du den Kunden berechnet hast, bist du schon 93."


Häschen hat sich einen Wintervorrat an Möhrchen zugelegt, aber nicht bezahlt. Da kommt der Gerichtsvollzieher.

Häschen: "Haddu Vollmacht?"

Gerichtsvollzieher: "Ja!"

Häschen: "Muddu Unterhose wechseln!" ... und schlägt die Tür vor seiner Nase zu.

Mehr Hintergrundwissen für Sie

Was ist mit der PDF-Rechung?

Eine PDF-Rechnung wird zwar in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Sie ist jedoch nur eine digitale und bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Das gleiche gilt auch für andere bildhafte Repräsentationen von Rechnungen. Bespiele sind Dateien in Formaten wie z.B. ".tif", ".jpeg", ".docx".

Alle diese Formate sind keine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU.